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Rechtliches zu Modellraketen |
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Rechtliches zu Modellraketen (Deutschland) |
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Modellraketenmotoren duerfen in Deutschland ab 18 Jahren
ganzjaehrig gekauft und benutzt werden.
Jugendliche ab 14 Jahren duerfen Modellraketenmotoren unter Aufsicht
von Erwachsenen verwenden.
Genehmigungsfrei sind Fluege mit Modellraketen im unkontrollierten Luftraum (Auskunft
beim zustaendigen Luftamt), der regional unterschiedlich ist und in
der Regel bis zu einer Flughoehe von 300, 500 oder 800 Metern reicht.
Es versteht sich von selbst, daß nicht in der Naehe eines Flugplatzes (mind. 1,5 km Abstand), dessen Einflugschneisse, Kranken- und Altenheimen,
oder innerhalb von Ortschaften (mind. 300m Abstand von bewohnten Haeusern)
geflogen werden darf.
Wenn Sie von einer geeigneten groeßeren Freiflaeche (Wiese, Ackerland etc.) aus
starten wollen, sollten Sie die Erlaubnis des Grundstueckbesitzers
einholen.
Achten sie unbedingt darauf, dass sich keine Baeume oder Hochspannungsleitungen im Start- oder Landegebiet der Rakete befinden.
Buendelung von Treibsaetzen oder Mehrstufige Anordnung sind ohne spezielle Erlaubnis verboten.
Zum Erwerb von Treibsaetzen mit mehr als 20 g Treibstoffgewicht, Buendelung
von mehreren Treibsaetzen und zum Flug von Mehrstufenraketen benoetigen
Sie eine spezielle behoerdliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.
Infos: http://ramog.de/ramog/gesetz.htm#T2Schein |
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